Mit rund 10.000 Vorschriften aus Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen etc. hat sich das Umweltrecht in den letzten Jahren rasant und unübersichtlich entwickelt. Ein Ende ist bis dato noch nicht abzusehen.
Als Betreiber industrieller Anlagen gilt es in einem ersten Schritt die Vorgaben für den zu betrachtenden Betrieb/Standort herauszufiltern UND deren Änderungen zu verfolgen.
Damit verbunden sind aber auch größere Haftungsrisiken auf zivilrechtlicher, öffentlich-rechtlicher und strafrechtlicher Grundlage.

Wer Trägt die Verantwortung?

Betroffen sind all diejenigen, die die rechtlichen Konsequenzen bestimmter Vorfälle zu tragen haben. Es können natürliche Personen oder die Unternehmen selbst betroffen sein (Handlungs-, Unternehmensverantwortung). Der Kreis der Verantwortlichen umfasst damit alle Mitglieder der Unternehmensleitung als Vertreter des Unternehmens. Ebenfalls betroffen sind alle Personen, auf die unternehmensbezogene (Umwelt-)Aufgaben delegiert werden. Hierbei sind Linien- und Stabsfunktionen nochmals gesondert zu berücksichtigen.

Wie werden "Lücken" entdeckt?

Im Rahmen von betrieblichen Umweltmanagementsystemen zeigen sich die Versäumnisse und machen es zunächst nicht möglich oder nur mit kurzfristigen hohen Investitionen zu dem Zertifikat zu gelangen. Auch behördliche "Routinekontrollen" zeigen Missstände auf und sind im Fall hehördlicher Sanktionen mit weiteren Kosten verbunden.

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