"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Dieser Grundsatz gilt auch oder gerade im betrieblichen Umweltschutz. Doch auch das beste Wissen kann Situationen nicht verhindern, die juristischen Beistand erfordern.
Behördliche Anordnungen, Nebenbestimmungen von Genehmigungsbescheiden, Anzeigen oder ähnliche Verfahren können aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden. Spätestens wenn Sie vor Gericht erscheinen müssen ist der Anwalt unumgänglich.

Jeder Anlagenbetreiber (das muß nicht automatisch immer der "Chef" sein) sollte sich seiner Verantwortung aus zivilrechtlicher und straftrechtlicher Sicht bewußt sein und vor dem Störfall Vorkehrungen treffen.

Umweltrecht ist ein sehr spezielles Thema, das mit Aussicht auf Erfolg nur von wenigen Spezialisten bewältigt werden kann. Wichtig ist auch, daß neben der juristischen Schiene immer auch die technische Seite mit berücksichtigt werden muß. Interdisziplinäre Zusammenarbeit bietet hierzu die Basis.