Neue Strahlenschutz-Verordnung in Kraft

Am 01. August 2001 trat die Novelle der StrahlenschutzVO in Kraft (Bundesgesetzblatt Teil I vom 20.07.2001, S. 171ff). Hierbei wurden fast alle Grenzwerte für die zulässige radioaktive Belastung abgesenkt.
Doie Dosiswerte für die Bevölkerung sind von 1,5 auf 1 Millisievert pro Jahr gefallen und bei beruflicher Exposition von 50 auf 20 Millisievert. U.a. für Flugpersonal interessant, natürliche und kosmische Strahlung fand erstmals Eingang in die Vorschrift.
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Die neue Störfall-Verordnung
Die zwölfte Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Störfall-Verordnung) wurde am 02. Mai 2000 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neufassung wurde mit der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie notwendig.

Wesentliche Neuerungen sind, dass zukünftig nicht mehr einzelne Anlagen, sondern vielmehr der gesamte Betrieb(sbereich) zu betrachten ist. Bezog sich die alte Fassung verstärkt auf Einzelstoffe, so stehen nunmehr die Gefährlichkeitsmerkmale im Vordergrund.
Durch die Änderungen wird sich der Kreis der betroffenen Anlagen und die Aufgaben der bereits von der Verordnung erfassten Betriebe ausweiten.
Die Frist zu Anzeige der betroffenen Anlagen beträgt nur 3 Monate! Noch Fragen?

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