Die Fachkunde
Anlagenbetreiber, die nach einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einen oder mehrere Beauftragte für den betrieblichen Umweltschutz bestellen muß, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Person(en) über die notwendige Fachkunde verfügen.
Eine Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang, dessen Inhalte und Zeitvorgaben vorgegeben sind. Fachkundebescheinigungen gelten jeweils bundesweit (Beispiel Immissionsschutz § 7 BimSchG Anforderungen an die Fachkunde ...2. die Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen obersten Landesbehörde anerkannten Lehrgängen...).
Die über einen Grundkurs (ca. 40 Stunden) erlangten Kenntnisse, müssen mit Fortbildungsmaßnahmen (i.d.R. 2 Jahresturnus) immer wieder auf den neuesten Stand gebracht werden (Beispiel Immissionsschutz: § 9 Abs. 1 BImSchG Anforderungen an die Fortbildung
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt...).

IVU-RICHTLINIE
Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.09.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L257 vom 10.10.1996.

LÖSEMITTEL- (VOC-) RICHTLINIE
Richtlinie 1999/14/EG des Rates über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen ei der Verwendung organischer Lösemittel entstehen vom 21.03.1999, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L85/13 vom 29.03.1999.

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