EMAS II

Mit der geplanten Änderung der Öko-Audit-Verordnung haben die Teilnehmer an diesem freiwilligen Umweltmanagementsystems zukünftig die Möglichkeit mit dem neuen Logo zu werben. Nach aktuellem Stand beschloss der EU-Ministerrat am 28. Februar 2000, bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss das Europäische Parlament noch zustimmen.

Das neue Logo kann z.B. auf Web-Sites, in der Unternehmenswerbung oder auf Fahrzeugen verwandt werden.
Neu ist ebenfalls, dass zukünftig Unternehmen mit Filialen (Einzelhandel, Banken) als eine Einheit auditiert werden können.
Alle bereits nach 14001 auditierten bzw. zertifizierten Unternehmen haben den organistorischen teil der Öko-Audit-Verordnung bereits erfüllt und können hierauf weiter aufbauen. Noch Fragen?

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