Neues Zulassungsrecht für Industrieanlagen in Kraft
Das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz wurde im Bundesgesetzblatt Teil I vom 02. August 2001 Seite 1950ff veröffentlicht.
Die Vorschriften sind seit dem 03. August 2001 in Kraft!!
Das Artikelgesetz beinhaltet Änderungen zu folgenden Vorschriften:

Gesetz über die UmweltverträglichkeitsprüfungBaugesetzbuch
Bundes-ImmisssionsschutzgesetzBundesfernstraßengesetz
VO über Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV)
Eisenbahngesetz
VO über genehmigungsbed. Anlagen (4. BImSchV)
Personenbeförderungsgesetz
VO über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Bundeswasserstraßengesetz
VO über Verbrennungsanlagen (17.BImSchV)
Luftverkehrsgesetz
Wasserhaushaltsgesetz
Magnetschwebebahnplanungsgesetz
AtomgesetzGesetz zu Versuchsanlagen f. spurgeführten Verkehr
Atomrechtliche Verfahrensverordnung
Energiewirtschaftsgesetz
Bundesnaturschutzgesetz
Umweltinformationsgesetz
BundesberggesetzUmweltinformationsgebührenverordnung

Mit den neuen Regelungen verfolgt der Gesetzgeber mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung. Durch die Neugestaltung des Zulassungsrechts werden Industrieanlagen zukünftig verstärkt mit der Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt. Gleichzeitig wurde die Zahl der genehmigungspflichtigen Anlagen und der Anlagen zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz wesentlich ausgeweitet. Parallel wird der Zugang der Bürger zu Umweltinformationen von Firmen erleichtert.
Alle Betreiber müssen daher umgehend prüfen, von welchen Änderungen sie betroffen sind.
Für weitere Informationen senden Sie uns bitte eine E-Mail.
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