Neue TA-Luft

Die erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) liegt in Form eines 203 (!) umfassenden Arbeitspapier vor (Stand: 08.12.2000).

Entwurf Gewerbeabfallverordnung

Zur Konkretisierung einzelner Abfallströme befindet sich z.Z. der Entwurf der GewerbeabfallVO im Abhörungsverfahren.
Damit wird ein weiterer Abfallstrom konkretisiert (vgl. AltholzVO). Die Vorschrift betrifft die stoffliche und energetische Verwertung und Beseitigung. Betroffen sind Erzeuger, Besitzer, Sammler und Beförderer von Siedlungsabfällen aus dem Gewerbe sowie Anlagenbetreiber zur Vorbehandlung und Verwertung. Mit anderen Worten u.a. alle Sortierbetriebe.
Welche Stoffe in den gemischten Siedlungsabfällen aus Gewerbe enthalten sein dürfen bestimmt exakt der Anhang. Als Nachweis, dass alles der Vorschrift entsprechend ausgeführt wird, verlangt die Verordnung interne Kontrollen und Dokumentation und Fremdüberwachung, auch für Entsorgungsfachbetriebe.
Insgesamt sind sowohl auf Seite der Abfallerzeuger-, als auch Abfallentsorger/-verwerter mit Mehrosten zu rechnen.
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