SATZUNGEN
Regelungen, die von Selbstverwaltungsorganen erlassen werden (z.B.: Gebühren- und Abfallsatzungen).

VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN
Weisungen einer Behörde an eine nachgeordnete Behörden zur einheitlichen Auslegung und Anwendung von Gesetzen als verwaltungsinternes Instrument.

EU-VERORDNUNG
Verordnungen der europäischen Union gelten in den Mitgliedsstaaten unmittelbar ohne zusätzliche nationale Gesetzgebungsverfahren.

EU-RICHTLINIE
Richtlinien der Europäischen Union müssen innerhalb einer festgesezten Frist in den Mitgliedsstaaten in eigenes nationales Recht umgesetzt werden

EIGNUNGSFESTSTELLUNG
Begriff aus dem Wasserrecht, wobei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. auch Teile davon oder technische Schutzeinrichtungen nur verwendet werden dürfen, wenn die zuständige Behörde die Eignung festgestellt hat.

BAUARTZULASSUNG
Anlagen, -teile oder technische Schutzeinrichtungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die serienmäßig hergestellt werden könner der Bauart nach wasserrechtlich zugelassen werden. Solche Bauartzulassungen können inhaltlich beschränkt, zeitlich befristet oder mit speziellen Auflagen belegt werden.

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